Heard about Photo Insurance? A Worthy Thought

Im Zuge des stetigen Fortschritts, in der Technologiebranche, kommt es zu einer Vielzahl an möglichen neuen Berufsformen und Interessengebieten, aber auch zu damit verbundenen Risiken.

Wer sich heute der professionellen Fotografie widmen möchte, sollte wissen, dass das richtige Equipment ein teures Vergnügen werden könnte. Dazu kommen noch einige unglückliche Szenarien wie beispielsweise eine beschädigte Kamera, eine nicht funktionierende Speicherkarte oder gar unzufriedene Kunden, die einen Fotografen vor scheinbar unlösbare Herausforderungen stellen können. Wie aber kann man als Fotograf diese lästigen Risiken vermeiden? Vielleicht durch einen Rückgriff auf eine verlässliche Versicherung?

Im Folgenden haben wir, von LAPIXA, für euch ein kleines Potpourri mit den verschiedensten Fotoversicherungsarten zusammengestellt, welches euch bei der Entscheidungsfindung, in dem Bezug auf die richtige Versicherung, helfen wird.

Die klassische Kameraversicherung

Zuerst einmal ist bei dem Abschluss einer solchen Ausrüstungsversicherung das Leistungsangebot, des jeweiligen Anbieters, genau unter die Lupe zu nehmen. Wichtig ist hierbei zu schauen, welche Gegenstände von der Versicherung explizit erfasst werden und was nicht von der Versicherung berücksichtigt wird. Fotografen sollten sich bei dem Abschluss einer Kameraversicherung folgende Fragen stellen:

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Ist die Versicherungssumme frei wählbar? Wie flexibel ist die Versicherung? Gibt mir die Versicherung auch Schutz im Ausland? Zudem sollte man sich bei dem Abschluss, einer Kameraversicherung, bewusst sein, welche Fälle von der Versicherungspolice abgedeckt sind, z.B. ob auch Wasserschäden oder der einfache Diebstahl erfasst werden.

Die beliebte Allgefahrenversicherung

Eine Allgefahrenversicherung bietet hier mehr Rechtssicherheit. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Gefahren, einschließlich Diebstahl, mit Ausnahme von unberechenbaren Risiken oder grober Fahrlässigkeit. Auch hier ist natürlich das individuelle Leistungsangebot zu beachten.

Einige Versicherungen zahlen zum Beispiel auch bei eigener Ungeschicklichkeit, bei dem Zerkratzen oder Zerschrammen von Linsen, bei Beschädigung des Unterwasserequipments und bei dem Diebstahl von im PKW, in Luftfahrzeugen oder in Booten untergebrachten Gegenständen – insofern diese überwacht sind. Andere Anbieter wiederum nicht.

Die allgemeine Hausratversicherung

Vielleicht kommt an dieser Stelle die Frage auf, ob die klassische Hausratversicherung als ein effektives Mittel zum Schutz der Fotoausrüstung ausreicht. Ein Argument dafür wäre sicher der Sparfaktor. Dagegen spricht allerdings, der geringere Umfang im Vergleich zu spezielleren Versicherungsmodellen.

Sie beschränkt sich meistens nur auf den Zeitwert der Kameraausrüstung und bietet keinen Schutz für besondere Fälle, wie Wasserschäden oder Stürze.

Der Schutzbrief

Häufig werden bei dem Kauf einer Kamera erweiterte Garantien angeboten, die auch im Fall eines Diebstahls eingreifen. Solche Schutzbriefe erscheinen auf den ersten Blick als ein günstiges Angebot. Trotzdem gelten sie selten für andere Objekte als für das Gekaufte und erlauben keine Aufnahme von später erworbener Ausrüstung in die Police. Außerdem ist diese Versicherungsleistung oft örtlich beschränkt.

Die Berufshaftpflichtversicherung

Ein Fotograf muss aber nicht nur an seine Ausrüstung denken, sondern auch an die typischen Berufsrisiken, die der Job mit sich bringt. Ein schlecht verlegtes Kabel, ein umgefallenes Kamerastativ oder die bloße Unaufmerksamkeit des Fotografens oder einer seiner Mitarbeiter können immer wieder Probleme bereiten.

Deswegen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung hier besonders empfehlenswert. Diese kann Schäden decken, die durch den Fotografen selbst oder durch seine Mitarbeiter, während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, verursacht worden sind. Dadurch wird insbesondere die unbegrenzte Privathaftpflicht des Fotografens eingeschränkt, indem ein Schutz vor finanziellen Verlusten, aufgrund unberechenbarer, gesetzlicher Schadensersatzansprüche von Drittpersonen gewährleistet wird.

In den häufigsten Fällen, greift eine Berufshaftpflichtversicherung bei den echten Vermögensschäden, den Personenschäden und den Sach- oder Vermögensfolgeschäden ein. Das heißt, dass Fotografen auch dann durch ihre Berufshaftpflichtversicherung entschädigt werden können, wenn beispielweise eine von ihnen veröffentlichte Fotografie, die Persönlichkeitsrechte eines Dritten beeinträchtigt. Zudem sind Behandlungskosten und Schmerzensgeld bei der Verletzung eines Kunden infolge eines unglücklichen Zufalles in der Regel auch erfasst.

Fazit

Eine Versicherung, die sich insbesondere auf den Schutz der Ausrüstung oder des Fotografens bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit bezieht, bietet immer einen umfangreicheren Schutz, als die herkömmlichen Versicherungsarten. Dabei muss jedoch immer die individuelle Gestaltung der Versicherung jedes einzelnen Anbieters berücksichtigt werden.

Außer Acht gelassen werden dürfen auch nicht die neuesten Gefahren für Fotografen, wie z. B. Cyberangriffe, die möglicherweise den unbefugten Einblick in eigene oder nur für Kunden bestimmte Fotos zur Konsequenz haben. Auch Luftaufnahmen, mittels Drohnen, sorgen immer wieder für Aufregung. Ob und wie diese Risiken von den Versicherungsanbietern erfasst werden, ist noch unklar.

Daher sollte man stets vor einem Vertragsabschluss alle erdenklichen Fragen abgeklärt haben. Nicht zu vergessen ist:

Versicherungskosten können hoch sein, etwaiger Schadensersatz jedoch auch.


Sollten Sie auch Probleme mit Urheberrechtsverletzungen haben oder sich vor unerlaubten Verwendungen Ihrer Bilder schützen wollen, dann sind wir der richtige Ansprechpartner, um Ihnen dabei zu helfen. Schauen Sie sich gerne auf unserer Website für mehr Informationen um. Bei Fragen können Sie uns jederzeit über das Chatsymbol in der unteren rechten Ecke unserer Website anschreiben.

Ihr LAPIXA Team

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