Nachdem Drohnen schon Thema unseres letzten Beitrags waren, wollen wir uns nun mit der nächsten brennenden Frage zu diesem top aktuellen Thema beschäftigen – was muss man bei der deutschen Gesetzgebung für die fliegenden Gefährten beachten? Braucht man vielleicht sogar so etwas wie einen Drohnen-Führerschein?
Um darauf eine Antwort zu erhalten, kann man viel Zeit mit der Suche nach trockenen Gesetzestexten verschwenden, oder sich einfach gemütlich zurück lehnen und unseren Blog lesen.
Für unbemannte Luftfahrtsysteme, wie man im Fachjargon zu Drohnen sagt, gelten seit April 2017 klare Regeln.
Unser derzeitiger Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat mit der aktuellen Gesetzgebung zum Thema Drohnen stärkere Einschränkungen für den Betrieb der begehrten Flugroboter in Deutschland durchgesetzt. Aber auf was genau müssen sich Drohnen-Piloten zukünftig einstellen?
Was gilt zu beachten?
Grundsätzlich fällt die Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Kopter- Nutzung weitgehend weg. Ab sofort ist keine zusätzliche Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 KG erforderlich – noch mehr : Drohnen ab 5,0 kg dürfen zukünftig auch außerhalb der Sichtweite fliegen, soweit vorher eine Erlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eingeholt wurde.
Die neue Regelung sieht weiterhin eine Begrenzung der maximalen Flughöhe auf 100 Meter vor und verbietet den Flug über sensible Bereiche wie Naturschutzgebiete, An- und Abflugbereiche von Flughäfen oder Krankenhäusern, sowie über Wohngebiete. ab einem Gewicht von 0,25 kg oder wenn das Gerät optische, akustische oder Funksignale übertragen kann.
Somit scheidet die Möglichkeit, in seinem eigenen Vorgarten einen kleinen Kamerarundflug zu starten, aus – es sei denn die Nachbarn stimmen diesem Vorhaben zu.
Auch wird eine Ausweichpflicht festgesetzt, die unbemannte Luftfahrtsysteme verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.
Änderungen ab Oktober 2017
Damit soll noch nicht genug sein, ab Oktober 2017 wird dieser Katalog durch weitere Vorschriften ergänzt:
Für Besitzer von Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 0,25 kg gilt dann eine Kennzeichnungspflicht, durch eine Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers. Dadurch soll im Schadensfall schneller der Halter ermittelt werden können.
Zudem wird, ab einem Gewicht von 2,0 kg, eine Art Drohnen- Führerschein verlangt, der besondere Kenntnisse im Umgang mit Drohnen nachweisen soll. Erteilt werden kann dieses Zertifikat, durch eine gültige Pilotenlizenz oder durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle, ab einem Mindestalter von 16 Jahren. Bei Flugmodellen ist auch eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein möglich – hier liegt das Mindestalter bei 14 Jahren. Die Bescheinigungen gelten jeweils für 5 Jahre.
Ab einem Gewicht von 5,0 kg und für den Betrieb bei Nacht wird zusätzlich noch eine, von der Landesluftfahrtbehörde erteilte, Aufstiegserlaubnis verlangt.
Aber was passiert, wenn man nicht nach den Regeln fliegt?
Gerade das Fliegen mit einer Kameradrohne über fremde Grundstücke, spielt im Hinblick auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und dem Recht am eigenen Bild eine große Rolle. Der Bußgeldkatalog sieht Sanktionen in Höhe von 300 bis 450 Euro vor, kann sich aber auf ein Strafgeld bis zu 50.000 Euro erstrecken – diese Höhen sind jedoch nur in einem sehr fahrlässigen Einzelfall anzunehmen.
Zum Schluss noch eine kleine Übersicht, die hoffentlich die letzten Ungereimtheiten verschwinden lässt.
LAPIXA wünscht euch einen sicheren und guten Flug ohne Zwischenfälle !