Das Copyright stammt aus dem Jahr 1901 und sollte einst nur im angelsächsischen Raum dem Schutz des geistigen Eigentums dienen. Oft wird das Copyright in einem Atemzug mit dem deutschen Urheberrecht genannt, was aber völlig fehl am Platze ist. Ob Sie als Fotograf Ihr Copyright anmelden müssen, erklären wir im folgenden Beitrag.
Copyright anmelden nach Copyright Act
Im Jahr 1802 wurden in den USA die ersten Urheberrechtsgesetze, damals noch hauptsächlich für Autoren, verabschiedet. Den sogenannten Copyright Act fügten die Amerikaner im Jahr 1901 hinzu. Danach werden bei geistigen und kreativen Werken neben dem Hinweis auf den Urheberrechtsschutz auch das Jahr der Veröffentlichung und der Copyrightinhaber genannt.
Anfangs geschah das durch die Abkürzung „Copyr.“ oder das gesamte Wort „Copyright“, später setzte sich die alternative Kennzeichnung © durch. Das © hat allerdings an Wichtigkeit eingebüßt, seit die Vereinigten Staaten der sogenannten Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) beigetreten sind.
Diese sieht vor, dass ein Fotograf aus Deutschland seine Verwertungsrechte auch in einem Land einfordern kann, das die RBÜ-Vereinbarung unterzeichnet hat. Die Berner Übereinkunft trat erstmalig am 5. Dezember 1887 in Kraft und wird seit 1908 wegen mehrerer Revisionen und Anpassungen eben Revidierte Berner Übereinkunft genannt.
Stand Januar 2018 haben sich in diesem Verband 172 Staaten zusammengefunden. Aufgrund der RBÜ gibt es also eine einheitliche Basis bezüglich des Urheberrechts bzw. des internationalen Schutzes von Werken wie Ihren Fotos. Im Zuge dessen schafften die USA für veröffentliche Werke das Schutzerfordernis eines Copyrightvermerks zum 1. März 1989 ab.
Muss ich als Fotograf heute noch mein Copyright anmelden?
Eigentlich ist wegen der RBÜ der Hinweis auf das Urheberrecht oder das Copyright kein Muss mehr. Dies ist, was den deutschen Urheberschutz betrifft, ohne Bedeutung. Schließlich kann nur ein Werk Urheberrechtsschutz genießen, wenn es die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen erfüllt. Deshalb muss ein Fotograf sein Bild auch nicht mit dem © versehen, um das Urheberrecht für sich zu beanspruchen, noch erhält jemand automatisch urheberrechtlichen Schutz, nur weil er einem Werk das ©-Zeichen hinzufügt.
Dennoch kann es durchaus sinnvoll sein, Ihr Copyright anzumelden. Im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist nämlich eine sogenannte Urheberschaftsvermutung verankert. Damit kann ein Fotograf zu seinen Gunsten eine Beweislastumkehr in die Tat umsetzen, wenn er auf Kopien seiner Bilder als Urheber genannt wird. Im Zuge der Vermutung der Urheberschaft nach Paragraf 10 Abs. 1 UrhG wird er als Urheber seines Fotos angesehen, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Wenn beispielsweise jemand das Foto einer Ansichtskarte mit der Angabe „Fotograf: Peter Schmitz“ vervielfältigt, um es kommerziell zu nutzen, muss Fotograf Schmitz in einem späteren Rechtsstreit nicht erst noch den Beweis antreten, dass er der Urheber des Bildes ist. Aufgrund seiner Angabe wird laut UrhG seine Urheberschaft vermutet.
Gleiches gilt, wenn der Fotograf beispielsweise einem Unternehmen das ausschließliche Nutzungsrecht an seinem Bild eingeräumt hat, kann dieses seit 2008 auch als Rechteinhaber von der Urheberschutzvermutung profitieren (Paragraf 10 Abs. 3 UrhG: „Vermutung der Rechteinhaberschaft“).

Prioritätsnachweis mit Copyright anmelden
Ein weiterer wichtiger Aspekt, warum Sie trotz fehlender Notwendigkeit Ihr Copyright anmelden sollten, ist der sogenannte Prioritätsnachweis. Schließlich besitzt die Priorität im Urheberrecht eine Schlüsselfunktion. Dies bedeutet, dass man lückenlos nachweisen kann, dass man eine Fotografie als reines Lichtbild bzw. als Lichtbildwerk als Erster geschaffen hat. Durch den Nachweis eines nachvollziehbaren Datums kann die Priorität belegt werden.
Unanfechtbar wird dieser Nachweis aber erst dann, wenn er von einem Notar oder Amtsdiener amtlich beurkundet bzw. angemeldet worden ist. Copyright anmelden geht also beim Amtsgericht oder beim Notar. Nach dieser Copyrightanmeldung haben Sie dann einen rechtlich wasserdichten Nachweis Ihres Copyrights bzw. Urheberrechts. Die Anmeldung ist dann die offizielle Bestätigung des Copyrights, das Sie auf Ihr Bild haben.
Eine Copyright-Anmeldung bleibt dann nicht nur lebenslänglich gültig, sondern weitere 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Das Gericht ist per Gesetz dazu verpflichtet das Anmeldungsdokument unanfechtbar und vollständig aufzubewahren. Außerdem sollten Sie für Ihr Foto ein neues Copyright anmelden, wenn Sie das Werk verändern oder aktualisieren. Nur dann ist auch das neue Werk wirklich geschützt.
Copyright anmelden beim Notar
Beim Copyright anmelden machen Sie eine Kopie Ihres Bildes, das Original oder die Originaldatei händigen Sie dem Notar aus. Im Gegenzug bekommen Sie eine Urkunde, die Ihre Urheberschaft belegt. In einem Rechtsstreit können Sie dann mittels des notariell beglaubigten Dokumentes zweifelsfrei und unkompliziert den Prioritätsnachweis zu ihren Gunsten führen.
Nicht zuletzt lohnt sich das Copyright anmelden auch deshalb, weil durch die Hinweisfunktion eine Abschreckung entsteht und Bilder, die mit Copyright gekennzeichnet sind, erfahrungsgemäß nicht so oft kopiert werden. Die Kosten für eine Copyright-Anmeldung richten sich nach der Gebührenordnung des Notars bzw. des Amtsgerichtes.
Ferner gibt es mittlerweile Dienstleister, die sich auf das Copyright anmelden spezialisiert haben. Hier können Sie zu einem bestimmten Preis pro Bild einzelne Fotos schützen lassen oder für einen monatlichen Fixbetrag sogar eine Flatrate buchen. Sollten Sie das Copyright eines Ihrer Bilder anmelden wollen, LAPIXA übernimmt gerne den gesamten Prozess für Sie. Schreiben Sie uns gerne über unsere Website an, oder senden Sie uns eine Mail.
Urheberrecht ist nicht gleich Copyright
Während das Urheberrecht den Urheber eines Lichtbildes oder eines Lichtbildwerkes schützt, verleiht das Copyright seinem Inhaber das Recht ein Werk ökonomisch zu nutzen („right to copy“). Deshalb herrscht bezüglich der Beziehung zwischen Schöpfer und Copyright-Inhaber auch kein Automatismus.
Hat der Fotograf beispielsweise über eine Creative-Commons-Lizenz die Rechte an der wirtschaftlichen Verwertung an ein Unternehmen übertragen, kann dieses dann auch für das entsprechende Foto ein Copyright anmelden. All diese Rechte setzt LAPIXA für Sie durch. Sie konzentrieren sich ganz auf Ihre kreative Arbeit und überlassen LAPIXA mit seinem internationalen Rechtsanwaltsnetzwerk das Aufspüren illegaler Kopien Ihrer Werke.
LAPIXA verhilft Ihnen zu schnell und bequem zu Ihrem Recht, wenn Ihre Fotos online verändert oder weiterverbreitet werden, ohne dass Sie Ihr Einverständnis erteilt haben. Wir setzen Ihre Bildrechte durch. Unter lapixa.de/fotografen erhalten Sie weitere Informationen über unseren Service für professionelle Fotografen.